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Lebensbegleitung

Hausabendmahl jederzeit möglich
Wenn Sie gern Abendmahl feiern möchten, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht in den Gottesdienst kommen können, scheuen Sie bitte nicht, sich bei uns zu melden. Gern reichen wir das Abendmahl bei Ihnen zu Hause.
Wir freuen uns, wenn Sie dieses Angebot annehmen.

Seelsorge und Beichte
Sie suchen die Möglichkeit zum vertraulichen Gespräch? Wenden Sie sich gern direkt an die Pfarrer, die jederzeit einen Termin mit Ihnen vereinbaren, der im Pfarramt oder bei Ihnen stattfinden kann.

Taufe
Sie möchten Ihr Kind taufen lassen? Das ist eine schöne und wichtige Entscheidung, bei der wir Sie gern begleiten.
Nehmen Sie Kontakt mit unserem Gemeindebüro auf, vereinbaren Sie einen Termin für die Taufe Ihres Kindes und wirken Sie auch am Gottesdienst mit!
Sie benötigen eine Geburtsurkunde für religiöse Zwecke und die Patenbescheinigungen der Paten.
Auch Erwachsenentaufen sind möglich. Für das vorbereitende Taufseminar wenden Sie sich bitte an die Pfarrerinnen.
Broschüre der EKHN zum Thema Taufe

Konfirmation
Alle evangelischen Kinder werden vom Gemeindebüro angeschrieben, wenn sie in der siebten Klasse oder in dem entsprechenden Alter sind und zur Konfirmandenstunde eingeladen. Kurz vor oder direkt nach den Sommerferien beginnen für die Jugendlichen die wöchentlichen Treffen in der Gruppe mit Gleichaltrigen, der Gottesdienstbesuch, Ausflüge und eine Freizeit.
Es finden Elternabende statt und Einzelgespräche werden angeboten.
Auch nicht getaufte Jugendliche können zum Unterricht kommen und sich dann entscheiden, ob sie getauft und konfirmiert werden wollen.
Die Konfirmation (Bestätigung der Taufe) wird meist im Mai gefeiert, wenn die Jugendlichen in der 8. Klasse bzw. dem entsprechenden Alter sind.
Broschüre der EKHN zum Thema Konfirmation

Hochzeit
Sie möchten kirchlich heiraten? Gern können Sie sich in unserer Kirche trauen lassen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie Ihren Termin und wirken Sie mit bei der Gestaltung Ihres Tages.
Voraussetzung ist die standesamtliche Trauung und bei mindestens einem der Partner die Mitgliedschaft zur Evangelischen Kirche.
Wenn Sie in einer anderen Gemeinde wohnen, aber bei uns heiraten möchten, bitten Sie den Pfarrer/ die Pfarrerin Ihrer Gemeinde, die Trauung mit Ihnen hier vor Ort zu feiern.
Broschüre der EKHN zum Thema Trauung

Aussegnung und Beerdigung
Den Abschied gestalten - Angebot der Aussegnung
Abschied zu nehmen von einem geliebten Menschen ist eine Aufgabe, die Kraft fordert und gestaltet sein will. Als Pfarrerinnen und Pfarrer Ihrer Gemeinde möchten wir Sie dabei begleiten.
Kommen Sie jederzeit auf uns zu, wenn Sie seelsorgerlichen Beistand oder das letzte Abendmahl in der Phase des Sterbens für Ihren Angehörigen, sich, Familie und Freunde wünschen.
Wir bieten gern an, dass wir zur Aussegnung nach dem Tod zu Ihnen nach Hause, ins Krankenhaus oder Hospiz kommen und mit Ihnen am Sterbebett Abschied nehmen.
Den Beerdigungstermin vereinbart der Bestatter mit uns.
Voraussetzung für die evangelische Bestattung ist, dass der/die Verstorbene Mitglied der evangelischen Kirche war.
Broschüre der EKHN zum Thema Bestattung

Eintritt
Sie möchten wieder Mitglied unserer Kirche sein? Darüber freuen wir uns und bitten Sie, über das Gemeindebüro oder die Pfarrer ein Gespräch zum Wiedereintritt zu vereinbaren. Wir erleben häufig, dass der Wunsch schon länger besteht, aber nicht umgesetzt wird. Natürlich braucht diese Entscheidung ihre Zeit. Doch wenn es um die Frage der kirchlichen Bestattung geht, ist dies für Angehörige und Pfarrer eine schwierige Situation, wenn kein Wiedereintritt erfolgt ist. Deshalb die Einladung: Wenn Sie wieder eintreten möchten, kommen Sie auf uns zu. Sollten finanzielle Sorgen gerade im Alter vom Eintritt abhalten: Rentner zahlen keine Kirchensteuer, es sei denn, ein Ertragsanteil der Rente unterliegt der Einkommenssteuer. Wir benötigen lediglich Ihr Taufdatum und den Taufort sowie Datum und Ort des Austritts.
Broschüre der EKHN zum Thema Wiedereintritt

Umgemeindung
Sie möchten zu einer Gemeinde gehören, in der Sie nicht (mehr) wohnen.
Durch die Umgemeindung ist dies einfach möglich. Wenden Sie sich dazu ans Gemeindebüro.

Weitere nützliche Informationen finden Sie unter: www.ekd.de/einsteiger/haeufige_fragen.html

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